Einkünfte aus Kapitalvermögen unter besonderer Berücksichtigung des Investmensteuergesetzes


zu den Terminen
399,00‌– Investmentfondserträge zutreffend besteuern

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führt die Behandlung der Investmentfondserträge regelmäßig zu Verunsicherungen. Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung hat sich die steuerliche Behandlung ab 2018 grundlegend geändert.

Das Seminar soll daher aufzeigen, wie die zutreffende Besteuerung auf Seite des Privatanlegers erfolgt. Zunächst werden hierzu die Grundlagen der Investmentfondsbesteuerung auf Fonds- sowie Anlegerebene aufgezeigt. Nachdem die entscheidenden Unterschiede zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds dargestellt wurden, werden die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen aufgezeigt. Neben den Teilfreistellungen werden insbesondere die neu eingeführten Vorabpauschalen erläutert. Besonderer Schwerpunkt wird auf die steuerliche Behandlung von Veräußerungsvorgängen gelegt: für sogenannte „bestandsgeschützte Alt-Anteile“ gelten andere Reglungen als für „Alt-Anteile“, durch eine fiktive Veräußerung sämtlicher Investmentanteile zum 31.12.2017 und fiktiver Anschaffung zum 01.01.2018 stellt der Gesetzgeber sicher, dass jeder Veräußerungsvorgang ab 2018 nach den steuerlichen Regelungen des Investmentsteuergesetz 2018 erfolgt. Zuletzt werden die Eintragungen auf der Anlage KAP-INV kurz und verständlich dargestellt.

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